Hintergrund des Einspruchs ist, dass der DRHV nach seiner letzten Auszeit wenige Sekunden vor Schluss das Spiel mit einem Spieler zu viel auf dem Feld beendete. Nach einer 2-Minuten-Zeitstrafe in Spielminute 58:02 hätte der DRHV das Spiel in Unterzahl (mit sechs Spielern) beenden müssen. Nach dem Time-Out standen jedoch sieben Spieler auf dem Feld. Durch das Anpfeifen des Spiels, ohne die Anzahl der Spieler zu berichtigen, lag ein spielentscheidender Regelverstoß des Kampfgerichts vor.
Nach Auffassung des TUSEM wäre die korrekte Rechtsfolge eine weitere Hinausstellung in Form einer 2-Minuten-Strafe (inkl. Time-Out) und ein Ballbesitzwechsel gewesen. Der TUSEM hätte somit in unmittelbarer Nähe des Dessauer Tores und in dann doppelter Überzahl noch einmal den Ball erhalten. Auch mit wenige Sekunden Restspielzeit hätte somit - bei einer möglichen Situation von sieben Angreifern gegen vier Abwehrspieler plus Torwart - eine hohe Chance auf einen Torerfolg und damit ein anderes Spielergebnis bestanden.
Bereits unmittelbar nach Spielende hatte der TUSEM einen möglichen Einspruch im Spielbericht vermerkt.